Bis Ende 2016 war der SKN (Sachkundenachweis) obligatorisch für alle Hundehalter. Seit 1.1.2017 gibt es die schweizweit obligatorischen SKN-Kurse nicht mehr.
Die Tierschutzbestimmungen im Berech der Hundehaltung wie Sozialkontakt, Bewegung, Umgang, Unterkunft, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten bestehen weiterin.
Obwohl die obligatorischen SKN-Kurse abgeschafft wurden erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, Hundekurse auf freiwilliger Basis zu besuchen, vor allem für Personen, welche zum ersten Mal einen Hund halten.
Die Abschaffung der SKN-Kurse tangiert die im Kanton Zürich obligatorische Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse und massige Hunde) im Kanon Zürich nicht. Das heisst, diese Hundehalter/-innen müssen weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
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